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Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich - unabhängig von ihrem Einkommen – für die private Krankenversicherung entscheiden. Bei Angestellten muss das Einkommen über der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze von 50.850 € liegen (entspricht einem Monatsgehalt von 4.237,50 € bei 12 Gehältern).


Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn Sie z.B. zum 29. Februar kündigen, können Sie zum 1. Mai Mitglied bei der HALLESCHE werden.


Das Bürgerentlastungsgesetz macht es möglich: Seit 2010 können Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meist deutlich besser von der Steuer absetzen. Privatversicherte profitieren besonders – denn auch die Beiträge für Kinder zählen jetzt dazu.

Liegt der steuerlich zu berücksichtigende Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zudem unter den Höchstgrenzen für „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, können Sie zusätzlich noch weitere Vorsorgeversicherungen wie Haftpflicht, Berufsunfähigkeit etc. geltend machen.












Kündigungsvordruck


Damit wir das passende Tarifangebot für Sie zusammen-
stellen und Sie schnell und unkompliziert wechseln können,
gibt es folgende Möglichkeiten:


Anrufen unter Tel. 0800 - 544 3000 und einen
persönlichen Beratungstermin vereinbaren.


Kontaktformular ausfüllen und Informationsmaterial
anfordern.


Oder ganz einfach im Tarifrechner den optimalen Tarif
ermitteln, Formular abschicken, fertig! Wir melden uns
umgehend bei Ihnen.


Nicht vergessen: auf jeden Fall den Kündigungsvordruck
ausfüllen, ausdrucken und rechtzeitig an Ihre gesetzliche Krankenkasse schicken!

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